Visualisierung der Bebauungsmöglichkeit nach §34 BauGB in Bürstadt-Riedrode

Glücksmaurer Immobilien

Aufgrund der Umgebungsbebauung kann nach §34 BauGB von einer zusätzlichen Bebaubarkeit des rückwärtigen Grundstücksbereichs ausgegangen werden. Die Grundstücksform zusammen mit den Erschließungsoptionen seitlich des Hauses und über die rückwärtige Stichstraße ermöglichen eine klare Trennung zwischen den potenziellen Bauflächen und dem vorhandenen baulichen Bestand.